Patrick Grihn

Kameras im Taxi, Uber & Co.: Was Fahrgäste über die heimliche Überwachung wissen müssen

Videoüberwachung im Uber und Taxi

Einsteigen, Ziel nennen und entspannt ankommen – so stellen sich die meisten eine Fahrt mit dem Taxi oder einem Fahrdienstleister wie Uber vor. Doch immer häufiger fährt ein stiller Beobachter mit: eine Videokamera. Während Fahrer ihr Sicherheitsbedürfnis betonen, bleibt für Fahrgäste oft ein mulmiges Gefühl. Wer filmt hier eigentlich? Was wird aufgezeichnet? Und ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort ist klar: Eine pauschale Videoüberwachung von Fahrgästen ist in der Regel unzulässig und an strenge datenschutzrechtliche Regeln gebunden.

Der Innenraum: Ein geschützter Raum, keine Überwachungszone

Das Wichtigste vorweg: Der Fahrgastraum eines Taxis ist keine öffentliche Zone, in der nach Belieben gefilmt werden darf. Er gilt als geschützter Raum, in dem Sie als Fahrgast ein Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung haben. Private Gespräche, Telefonate oder einfach nur das Bedürfnis, unbeobachtet zu sein – all das wird durch eine Kamera massiv beeinträchtigt.

Die deutschen Datenschutzbehörden sind sich einig: Eine permanente und anlasslose Videoaufzeichnung der Fahrgäste ist unverhältnismäßig und damit verboten. Das Schutzinteresse des Fahrers vor möglichen Übergriffen ist zwar ein legitimes Anliegen, rechtfertigt aber keinen derart tiefen Eingriff in die Grundrechte aller Fahrgäste. Es gibt mildere und datenschutzfreundlichere Mittel wie Trennscheiben oder stille Alarme.

Absolutes Tabu: Die Aufzeichnung von Gesprächen

Noch kritischer wird es, wenn nicht nur Bilder, sondern auch der Ton aufgezeichnet wird. Hier verlassen wir den Bereich des reinen Datenschutzrechts und betreten das Strafrecht. Das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist in Deutschland eine Straftat nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB).

Wer also ohne das Wissen und die ausdrückliche Einwilligung aller Beteiligten die Gespräche im Fahrzeug aufzeichnet, macht sich strafbar. Fahrgäste dürfen darauf vertrauen, dass ihre Unterhaltungen vertraulich bleiben.

Dies gilt vor allem auch für die Fahrer, wenn der Arbeitgeber und Betreiber des Fahrzeuges für die Installation und Überwachung verantwortlich ist.

Die große Unbekannte: Wer ist hier eigentlich verantwortlich?

Selbst wenn eine Videoaufzeichnung in engen Grenzen ausnahmsweise zulässig sein sollte (etwa eine anlassbezogene, kurze Speicherung in einer Notsituation), scheitert es oft an der grundlegendsten Pflicht: der Transparenz. Als Fahrgast haben Sie ein Recht darauf zu erfahren, wer Ihre Daten verarbeitet.

Nach Artikel 13 der DS-GVO muss Ihnen der Verantwortliche vor Beginn der Aufzeichnung klare Informationen geben. Doch genau hier liegt das Problem:

  • Ist der Fahrer selbst verantwortlich?
  • Oder das Taxi-Unternehmen, dessen Name auf der Tür steht?
  • Oder die Vermittlungsplattform wie Uber oder Free Now?

Für den Fahrgast ist dies oft nicht ersichtlich. Ein kleiner Aufkleber im Inneren des Fahrzeugs reicht nicht aus. Die Information muss klar, verständlich und vor allem vor dem Einsteigen erfolgen, damit Sie eine echte Wahl haben.

Ihr gutes Recht: Information und Widerspruch

Bevor Sie in ein Fahrzeug mit Kameraüberwachung einsteigen, müssen Sie umfassend informiert werden. Dazu gehören:

  • Der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen.
  • Der genaue Zweck der Aufzeichnung (z.B. "Beweissicherung bei Straftaten").
  • Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO).
  • Die Dauer der Speicherung der Aufnahmen.
  • Ein Hinweis auf Ihre Rechte, insbesondere Ihr Widerspruchsrecht.

Was passiert, wenn Sie der Aufzeichnung widersprechen?

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO jederzeit das Recht, einer Datenverarbeitung, die auf einem berechtigten Interesse beruht, zu widersprechen. In der Praxis bedeutet das: Teilen Sie dem Fahrer mit, dass Sie nicht gefilmt werden möchten. Der Fahrer bzw. das Unternehmen müsste nun zwingende schutzwürdige Gründe für die Aufzeichnung nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen – was bei einer permanenten Innenraumüberwachung faktisch unmöglich ist.

Kann die Kamera nicht deaktiviert werden, können Sie die Fahrt verweigern. Sie müssen einer Überwachung nicht zustimmen, um befördert zu werden.

Fazit: Augen auf bei der Taxifahrt

Sicherheit ist wichtig, doch sie darf nicht als Freifahrtschein für die Aushöhlung von Persönlichkeitsrechten dienen. Als Fahrgast sind Sie nicht rechtlos.

  • Achten Sie vor dem Einsteigen auf Hinweisschilder zur Videoüberwachung.
  • Fragen Sie nach, wer für die Aufzeichnung verantwortlich ist und zu welchem Zweck sie erfolgt.
  • Widersprechen Sie der Aufzeichnung, wenn Sie sich unwohl fühlen.
  • Verzichten Sie im Zweifel auf die Fahrt und melden Sie den Vorfall der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.

Nur wenn Fahrgäste ihre Rechte kennen und einfordern, kann ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Taxis und Fahrdienste Orte der Beförderung und nicht der Überwachung sind.