Datenschutz-Beratung

Beratung, Planung und Expertise sind die Schlüsselfaktoren eines nachhaltigen Datenschutzes.

Die DSGVO stellt für viele Unternehmen eine Herausforderungen dar. Wir bieten individuelle Beratung zu den vielfältigen Themenbereichen des Datenschutzes an.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Gemäß Art. 30 DSGVO sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren und zu prüfen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines solchen Verzeichnisses, und können ein vorliegendes Verzeichnis prüfen

Auftragsverarbeitung

Gemäß Art. 28 DSGVO sind Sie verpflichtet, mit jedem Dienstleister, der Daten für Sie im Auftrag verarbeitet, und mit jedem Auftragnehmer, für den Sie Daten im Auftrag verarbeiten, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

Unsere Leistungen sind hier individuell und vielseitig. Beispielsweise können wir Sie bei der Erstellung eines solchen Vertrags unterstürzen, den Sie mit Ihren Dienstleistern oder Auftragnehmern abschließen können. Auch die Prüfung Verträge im Hinblick auf die Vorgaben des Art. 28 DSGVO übernehmen wir gerne für Sie.

Technisch Organisatorische Maßnahmen

Gemäß Art. 32 DSGVO müssen Sie unter anderem unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen sind in Ihrem Fall geeignet? Das hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und ist häufig eine Einzelfallentscheidung. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen dabei, die geeigneten Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit zu finden und umzusetzen.

Betroffenenrechte

Sie erhalten Anfragen von Betroffenen und wissen nicht, wie Sie sie damit umgehen sollen? Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung von Auskunftsersuchen und allen weiteren Betroffenenrechten. Dies umfasst auch die internen Prozesse, die Dokumentationen, und Richtlinien für die Umsetzung der Betroffenenrechte. Insbesondere auch bei Beschwerden zum Datenschutz.

Unterstützung bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Sie müssen für ein oder mehrere Verfahren eine Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO durchführen? Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer DSFA. Sie sind nicht sich sicher, ob sie für ein oder mehrere Verfahren eine DSFA durchführen müssen? Wir prüfen die Notwendigkeit einer DSFA und erstellen eine entsprechende Dokumentation. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Beratung zur richtigen Software (nach DSGVO und IT-Sicherheit)

Beim Einsatz von Software sind viele Punkte zu Berücksichtigen. Neben dem Funktionsumfang als solchem sind auch Vorgaben der IT-Sicherheit, der DSGVO und der s. g. Technisch Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zu beachten. Wenn eine Software als Software as a Service (SaaS) - häufig Cloud - eingesetzt wird, gelten ferner die Regelungen des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeiter). Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO i. V. m . Art. 28 Abs. 1 DSGVO sowie bei der Prüfung der TOMs des Dienstleisters auf die Angemessenheit der Maßnahmen.

Auch das richtige Vertragsrahmenwerk gehört zum richtigen Einsatz von Dienstleistern und Software dazu.

Unsere Berater

Hinter einer guten Beratung steht ein starkes Team. Mit unserem Team unterstützen wir unsere Kunden in vielen Belangen. So übernehmen wir auch die Dokumentations- und Kommunikationsaufgaben für unsere Kunden, damit sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Lernen Sie uns kennen und überzeugen Sie sich selbst von unserer persönlichen und kompetenten Leistung.

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